Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sendavo UG (haftungsbeschränkt) · Stand: Juli 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Sendavo UG (haftungsbeschränkt), Schützenwiese 2, 31137 Hildesheim (nachfolgend „Sendavo") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Vermittlung und Durchführung von Transportleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Sendavo vermittelt Transportleistungen zwischen dem Kunden und Transportunternehmen (Carriern). Sendavo tritt dabei als Spediteur im Sinne des § 453 HGB auf.
Die über den Versandrechner angezeigten Preise sind unverbindliche Schätzpreise. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie per E-Mail nach Prüfung Ihrer Anfrage. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Sendavo zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zusatzleistungen (z. B. Avisierung, Versicherung, Trageservice) werden gesondert ausgewiesen.
Die Zahlung ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnung fällig. Akzeptierte Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, Klarna, Überweisung.
Bei Nichtzahlung behält sich Sendavo vor, den Transport nicht durchzuführen bzw. die Sendung bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- die Sendung fachgerecht und transportfähig zu verpacken
- zutreffende Angaben zu Gewicht, Maßen und Inhalt zu machen
- keine gesetzlich verbotenen oder gefahrengutpflichtigen Güter ohne besondere Vereinbarung zu versenden
- sicherzustellen, dass der Absender zum Abhol- und Liefertermin erreichbar ist
- die Sendung zum vereinbarten Abholdatum bereitzustellen
Bei falschen Angaben trägt der Kunde die entstehenden Mehrkosten. Sendavo haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Verpackung oder fehlerhafte Angaben entstehen.
§ 5 Haftung und Versicherung
Die Haftung des Carriers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (CMR, HGB). Die gesetzliche Haftung beträgt 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht.
Im Standard-Paket haftet Sendavo bis zu einem Warenwert von 500 €. Mit der optionalen Wertersatz-Versicherung wird die Haftung auf bis zu 10.000 € Warenwert erhöht.
Sendavo haftet nicht für: Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen oder Witterungsbedingungen.
§ 6 Stornierung und Widerruf
Transportaufträge können kostenlos storniert werden, solange die Abholung noch nicht stattgefunden hat. Nach erfolgter Abholung ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Verbrauchern steht gemäß § 312g BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht zu, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Güterbeförderung handelt, für die ein konkreter Termin vereinbart wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Sendavo gewährt Verbraucherkunden dennoch freiwillig ein Stornierungsrecht bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin ohne Stornogebühr.
§ 7 Verbotene Güter
Folgende Güter sind vom Versand ausgeschlossen:
- Gefahrgut (ADR/IATA) ohne gesonderte Vereinbarung
- Lebende Tiere
- Leichen und sterbliche Überreste
- Geld, Wertpapiere, Edelmetalle
- Waffen, Munition, Explosivstoffe
- Illegale oder verbotene Güter jeglicher Art
§ 8 Schadenmeldung
Schäden müssen bei äußerlich erkennbarem Schaden sofort bei Lieferung, bei versteckten Schäden innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich bei Sendavo gemeldet werden. Verspätete Schadensmeldungen können zum Verlust von Haftungsansprüchen führen. Schadenmeldungen richten Sie an: schaden@sendavo.de
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Hildesheim. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung ersetzt.